01.03.2020 - Masernschutzgesetz
Alle Kinder ab einem Jahr, die ab März 2020 eine Betreuungseinrichtung besuchen, müssen eine Masernimpfung oder eine Immunität gegen Masern der Zwergenstube vorweisen können. Ist ein Kind nicht geimpft gegen Masern, darf keine Betreuung stattfinden.
Die STIKO empfiehlt die Masernimpfung ab dem 9. Lebensmonat.
Alles wissenswerte ist
hier nachzulesen.